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Kreditlexikon

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Gehaltskonto
Ein Konto, das für Löhne und Gehälter bereitsteht, in der Regel ist dies ein Girokonto.

Geldkarte
Chipkarte

Gebäudewert
Der Beleihungswert einer Immobilie bestimmt sich aus Gebäude- und Bodenwert.

Geldbeschaffungskosten
Hierunter fallen bspw. Notar- und Grundbuchkosten, Bearbeitungsgebühren und weitere. Wird ein Darlehen aufgenommen, so entstehen diese Kosten.

Gesamtschuldner
Wird ein Darlehen von mehreren Darlehensnehmer aufgenommen, so ist jeder der Nehmer zur vollen Darlehensrückzahlung verpflichtet. Der in Anspruch genommene Gesamtschuldner ist durch das Kreditinstitut beliebig wählbar, die Leistung darf allerdings nur einmal verlangt werden.

Geschenkbausparvertrag
Es handelt sich hierbei um einen geschenkten Bausparvertrag. Der Beschenkte wird vom Schenker entweder durch eine einmalige Zahlung auf das Konto des Bausparvertrags oder durch monatlich Beträge beschenkt.

Gleitzins
Dieser ist bisweilen als variabler Zins bekannt.

Grundbuch
Es handelt sich hierbei um ein amtliches Register, welches Auskunft über Lasten (Kredite) und Eigentümer eines Grundstückes gibt. Das Grundbuch ist für jedermann einsehbar und man kann eine beglaubigte Grundbuchabschrift verlangen, wenn das Interesse daran nachgewiesen und berechtigt ist.

Grundbuchauszug
ist ein vollständiger Auszug aller Grundbucheintragungen die zu einem Grundstück bestehen. Der Grundbuchauszug muss dem Darlehensgeber vorgelegt werden, damit die korrekte Eintragung der Abfolge einer Grundschuld nachgewiesen werden kann.

Grundpfandrechte
Diese sind Grundschulden und Hypotheken. Die Darlehensgeber haben mit der Eintragung der Grundpfandrechte ins Grundbuch eine Sicherheit an einer Immobilie oder dem Grundstück erworben.

Grunderwerbsteuer
Beim Kauf einer Immobilie wird eine Grunderwerbsteuer berechnet, die der Staat mit 3,50 Prozent des Kaufpreises einzieht.

Grundpfandrecht
Es werden Grundpfandrechte durch Hypotheken oder Grundschulden in das Grundbuch eingetragen. Der Begünstigte kann hierdurch Zahlungen aus der Immobilie zu verlangen.

Grundschuld
Mittels Grundschuld sichern Versicherungen, Banken oder Bausparkassen ihre Darlehen ab. Der Anspruch des Instituts wird durch das Grundpfandrecht beim jeweiligen Amtsgericht in das Grundbuch eingetragen.

Grundschuldbestellung
Die Belastung seines Grundstücks (Grundschuld) muß vom Immobilieneigentümer bei einem Notar bestellt werden. Es erfolgt dann eine Eintragung in das Grundbuch.





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