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Kreditlexikon

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Taxe
Der Wert eines Objektes kann durch einen Bau-Sachverständigen geschätzt werden. Der Beleihungswertes wird hierdurch ermittelt. Bei der Schätzung wird der Zustand des Gebäudes, die Lage des Grundstücks, die örtlichen Marktverhältnisse sowie erzielte Mieterträge – falls vorhanden – berücksichtigt. Die Taxe nennt man auch Wertgutachten.

Taxkosten
Die Taxkosten (auch Schätzgebühren genannt), die bei der Schätzung einer Immobilie durch einen Bau-Sachverständigen zur Feststellung des Beleihungswertes anfallen, werden dem Kreditnehmer vom Kreditgeber in Rechnung gestellt. Diese können ein fester Prozentsatz oder eine Pauschalgebühr (meist 0,2 bis 0,5 Prozent des Objektwertes) sein. In der Regel behält man die Taxkosten bei der Auszahlung des Darlehens ein.

Teilamortisation
Hierbei handelt es sich um eine Vertragsvariante im Leasing. Während der Laufzeit wird nur ein bestimmter Teil des Fahrzeugwertes amortisiert, der Leasingnehmer muß bei Vertragsende den Restwert zahlen oder der Leasinggeber erhält das geleaste Objekt zurück.

Teilauszahlung
Das Kreditinstitut zahlt das Darlehen bei einem Neubau in Teilbeträgen je nach Baufortschritt aus. Nach vollständiger Auszahlung des Darlehensbetrages setzt die erste Tilgung ein.

Teilauszahlungszuschläge
Einige Banken verlangen bis zur vollständigen Auszahlung des Kreditbetrages einen erhöhten Nominalzins. Diesen nennt man Teilauszahlungszuschlag.

Tilgung
Als Tilgung bezeichnet man die Rückzahlung eines Kredits an den Kreditgeber durch den Kreditnehmer. Meist erfolgt diese in festen monatlichen Raten innerhalb eines vereinbarten Zeitraums und wird in der Regel in Prozent angegeben. Bisweilen gibt es auch Kredite, die man beispielsweise in halbjährlichen Raten oder am Ende einer Laufzeit begleicht (endfälliges Darlehen).

Tilgungsanteil
Aus dem Zins- und dem Tilgungsanteil setzte sich die Annuität zusammen, die den Betrag darstellt, welcher für die Rückzahlung eines Darlehens zu zahlen ist. Der Kreditnehmer muss neben den Zinsen also auch den als Tilgungsanteil bezeichneten Betrag begleichen, um ein Darlehen zurückzuzahlen. Der Zinsanteil kann je nach Vereinbarung steigend oder gleichbleibend sein. Die Darlehensrückzahlung ist meist mit einem sinkenden Zins- und einem wachsenden Tilgungsanteil verbunden. Das ist darin begründet, daß der Zins von der ausstehenden Kapitalschuld abhängig ist, die mit jeder Tilgungszahlung verringert wird.

Tilgungsplan
Der planmäßige Verlauf der Verzinsung und Tilgung wird in einem Tilgungsplan festgestellt, dieser dokumentiert die gesamte Laufzeit bis zur restlosen Tilgung des Darlehens. Die zu zahlenden Leistungen (Tilgungsraten und Zinsen - meist monatlich, vierteljährlich oder jährlich) sind also In einem Tilgungsplan aufgeführt, ebenso der Zinssatz und die bisweilen anfallenden Restschulden. Die Art des Kredits und die Kredithöhe werden ebenso im Tilgungsplan angegeben.

Tilgungssatz
Die zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbarte Tilgung bezeichnet man als Tilgungssatz, wobei der Tilgungssatz für ein Darlehen (auf den Nennbetrag des Darlehens bezogen) normalerweise in Prozent (pro Jahr = per anno) angegeben wird. Wird der Nominalzinssatz vorgegeben, so verändert sich die Laufzeit des Darlehens je nach Höhe der vereinbarten Tilgung.

Tilgungsverrechnung
In der Tilgungsverrechnung wird festgehalten, zu welchem Zeitpunkt die vom Schuldner gezahlten Tilgungsleistungen mit der noch ausstehenden Restschuld bzw. Darlehensrestschuld verrechnet werden. Dies kann jährlich, quartalsweise, monatlich oder auf den Tag genau erfolgen. Die Art der Tilgungsverrechnung wirkt sich auf die Höhe des Effektivzinses aus und ist deshalb entscheidend. Die taggenaue Tilgungsverrechnung hat sich heute bei längerfristigen Hypothekendarlehen durchgesetzt, diese stützt sich auf die sog. Kontokorrentmethode.

Tilgungsaussetzung
Darlehensnehmer und Darlehensgeber haben die Möglichkeit zu vereinbaren, dass eine Tilgung ausgesetzt wird, wenn zum Beispiel eine Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag zur endfälligen Tilgung verwendet wird.

Tilgungsfreijahre
Tilgungsfreijahre werden häufig von den Banken eingeräumt, um die ersten Jahre einer Finanzierung zu überbrücken. Auf die Tilgung eines Kredites wird zwar in den ersten Jahren verzichtet, der Darlehensnehmer muss den Kredit aber natürlich in dieser Zeit verzinsen.

Tilgungshypothek
Diese ist die häufigste Darlehensform. Sie ist auch als Annuitätendarlehen bekannt.

Tilgungsstreckung
Zur Reduzierung der regelmäßigen Belastungen des Kreditnehmers, ist es möglich, die Laufzeit eines Darlehens zu strecken und somit zu verlängern.

Tragbare Belastung
Den für Tilgungsraten und Zinszahlungen zur Verfügung stehenden Teil der Einkünfte des Darlehensnehmers nennt man tragbare Belastung. Aufgrund des monatlichen Netto- Haushaltseinkommens und sonstiger regelmäßiger Einkünfte wird die tragbare Belastung ermittelt, wobei ebenfalls die laufenden Belastungen eines potentiellen Kreditnehmers berücksichtigt werden müssen. Die tragbare Belastung berechnet sich im Prinzip also aus der Differenz zwischen den laufenden Belastungen und dem monatlichen Nettoeinkommen und beträgt meist zwischen 25- 40 % des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens. Einen zentralen Bestandteil des Finanzierungsplans machen die tragbare Belastung, die Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen, sowie der ermittelte Finanzierungsbedarf aus.

Treuhandauszahlung
Hierbei handelt es sich um Auszahlungen an vertrauenswürdige Dritte. Wenn alle Auflagen erfüllt sind, dann darf über das Geld verfügt werden. Überweisungen auf ein Notaranderkonto sind beispielsweise Treuhandauszahlungen.

Treuhandkonto
Das Geld fremder Personen wird auf einem Treuhandkonto verwaltet. Bei der Immobilienfinanzierung wird diese Kontoart vorwiegend eingesetzt. Diese Art von Konto findet seit dem Zeitalter des E-Commerce auch bei Online Geschäften Anwendung. Für Verkäufer und Käufer dient es meist als Sicherheit, da die Waren in der Regel per Vorauszahlung gekauft werden müssen.





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