Werbung:




Versicherungslexikon

Versicherungslexikon



A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 



zum Kreditlexikon: hier



Heilmittel
Als Heilmittel gelten physikalisch-medizinische Leistungen und medizinische Bäder, wenn sie vom Masseur, Krankengymnasten oder medizinischen Bademeister ausgeführt werden und vom Arzt verordnet sind. In der Regel müssen gesetzlich krankenversicherte Erwachsene eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags bezahlen. Entsprechend der versicherten Tarifleistungen bekommen privat Krankenversicherte die Kosten erstattet.

Heilpraktiker
Heilpraktiker üben mit staatlicher Erlaubnis ohne ärztliche Approbation die Heilkunde aus. Das Heilpraktikergesetz ist Grundlage hierfür. Nahezu alle Behandlungs- und Untersuchungsmethoden dürfen von einem Heilpraktiker ausgeführt werden; die Behandlung meldepflichtiger Krankheiten ist hiervon jedoch ausgenommen, die Leichenschau, Geburtshilfe und die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmitteln.

Herabsetzung der Leistung
Man kann in der Lebensversicherung – um Beiträge zu sparen – im Falle finanzieller Schwierigkeiten die versicherten Leistungen herabsetzen. Der Versicherungsschutz wird dadurch natürlich reduziert.

Hersteller-Schlüssel-Nummer
In Ihrem Fahrzeugschein finden Sie den Herstellerschlüssel unter der Schlüsselnummer zu 2 (4 Ziffern, z.B. 0005 für BMW).

Hilfsmittel
Der Terminus Hilfsmittel bezeichnet Artikel, welche durch unterstützende, ersetzende oder entlastende Wirkung eine Krankenbehandlung sichern oder die Überwindung körperlicher Behinderung ermöglichen. Als Beispiele hierfür sind Hörgeräte, Brillen, Rollstühle, Prothesen, Schuheinlagen etc. zu nennen.

Hinterbliebenenrente
Eine Form der Todesfallleistung einer privaten Rentenversicherung ist die Hinterbliebenenrente. An die mitversicherte Person (in der Regel der Ehepartner) wird dann im Todesfall des Rentners eine lebenslange Rente weitergezahlt.

Hybridprodukt
Eine Mischung aus klassischer Rentenversicherung und Fondsanlage wird als Hybridprodukt umschrieben. Hybridprodukte kommen vornehmlich bei Beitragszusagen mit Mindestleistung (Beitragsgarantie) im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zum Einsatz. Nicht der gesamte Beitrag wird benötigt, um die Beitragsgarantie (Mindestleistung) darzustellen da die klassische Rentenversicherung eine Garantieverzinsung vorsieht. Zur Renditesteigerung kann der nicht zur Garantie der Mindestleistung benötigte Beitragsteil in Investmentfonds investiert werden. Der frei in Investmentfonds angelegbare Beitragsteil ist umso größer, je niedriger das Alter der versicherten Person bei Vertragsabschluß ist. Dort fallen voraussichtlich zusätzliche Überschüsse an, da die klassische Rentenversicherung vorsichtig kalkuliert ist. Diese, über die Garantieverzinsung hinausgehenden Überschüsse, werden ebenfalls in Investmentfonds angelegt, da sie nicht zur Garantie der Mindestleistung benötigt werden.





Versicherungsangebote finden Sie hier: Versicherungsvergleich